Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien
durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in
den Schulen ruht.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die
Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in
geeigneter Weise sicherzustellen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation
einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder
zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen
Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit
in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten
regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu
einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.
2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren
Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer
Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des
Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden
insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.
3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.
a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat
grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden
Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik,
Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten
l.nderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und
allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen
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Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude
nicht geschlossen sind.
Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen
werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen
Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an
den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des
Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht
betroffen sind.
Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw.
durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle
angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise
(„Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den
Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und
Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre
Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.
b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten
Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in
der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten
etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des
Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig
aktualisiert.
Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien
zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der
Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.
4. Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer
Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den
bestehenden Dienstpflichten.
Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die
Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem
Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.
Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter
genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl
von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen
Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen
Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die
Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.
Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt
werden.
Der Ausbildungsbetrieb der Lehrerausbildung in Verantwortung der Zentren für schulpraktische
Lehrerausbildung (interne und externe Seminarveranstaltungen, ausbildungsfachliche Begleitung
von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und Praxissemesterstudierenden) sowie
Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung (Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der
Kompetenzteams und der Bezirksregierungen) werden bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische
Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.
Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der Schul-Mail (Nr. 5).
Mit freundlichen Grü.en
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<