Die Schulkonferenz 2018/19
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt. Es heißt dort, dass die Schulkonferenz unter anderem über das Schulprogramm entscheidet. Die Schulkonferenz entscheidet außerdem unter anderem auch über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Leistungsprüfungen, Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts – dazu gehören zum Beispiel Schulwanderungen und Schulfahrten sowie Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen

















